Elternrat an der Schule Surenland
Hier erfahren Sie alle Neuigkeiten aus oder rund um den Elternrat.
Die Termine für die Elternratssitzungen im Jahr 2012 sind:
Soweit nicht anders angegeben, finden die Sitzungen jeweils von 19.30 bis 22.00 im Lehrerzimmer statt.
Was ist eigentlich ein Elternrat ?
An den allgemein bildenden Schulen mit schulpflichtigen Schülerinnen und Schülern muss ein Elternrat gebildet werden.
Der Elternrat
- informiert die Eltern oder die Klassenelternvertretungen über aktuelle Schulfragen und vor wichtigen Entscheidungen der Schulkonferenz; er kann dazu Versammlungen der Eltern oder der Klassenelternvertretungen einberufen,
- wirkt mit der Schulleitung, den Lehrkräften und dem Schülerrat bei der Erfüllung des Bildung- und Erziehungsauftrags der Schule zusammen,
- setzt sich in der regionalen Öffentlichkeit im Rahmen der von der Schulkonferenz vorgegebenen Grundsätze für die Belange der Schule ein.
Dem Elternrat ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben vor
- Beschlüssen der Schulkonferenz von grundsätzlicher Bedeutung,
- der Zusammenlegung und Teilung von Klassen und Schulstufen oder deren Verlegung an andere Schulen.
Elternrat und Klassenvertretung sollen einander in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unterstützen. Im Elternrat soll jede Schulstufe vertreten sein.
Spätestens sechs Wochen nach Beginn des Unterrichts eines neuen Schuljahres wählt die Versammlung aller Klassenelternvertreterinnen und Klassenelternvertreter die Mitglieder des Elternrates. In den Elternrat können alle Eltern gewählt werden, also nicht nur die Elternvertreterinnen bzw. Elternvertreter einer Klasse oder Schulstufe. Zu der Wahlversammlung müssen daher alle Eltern eingeladen werden.
Die Mitglieder des Elternrates werden für drei Jahre gewählt. Die ausgeschiedenen Mitglieder werden durch Neuwahlen ersetzt.
Der Elternrat wählt außerdem
- spätestens zwei Monate nach Schulbeginn seine Vertreterinnen und Vertreter in der Schulkonferenz und die Ersatzmitglieder,
- seine Vertreterin oder seinen Vertreter im Kreiselternrat
Der Elternrat beruft wenigsten einmal jährlich eine Versammlung aller Klassenelternvertreterinnen und Klassenelternvertreter oder aller Eltern ein, um über seine Tätigkeit zu berichten und Fragen des Schullebens zu erörtern.